Angabe der Mindestkapazität

Bis jetzt bezog sich die Kapazitätsangabe (mAh oder Wh) auf unseren Akkus immer auf die Nennkapazität. Ab sofort geben wir auf allen unseren Geräteakkus die Mindestkapazität an.

Dies ist eine gesetzliche Änderung. Die Nennkapazität ist die benannte Kapazität, die lt. Normmessung erreicht werden kann. Diese kann in der Praxis unter- oder überschritten werden. Die Mindestkapazität ist die Kapazität, die der Akku mindestens erreicht. Diese kann also nicht unterschritten werden. Daher sind die Kapazitäten in Zukunft wesentlich besser vergleichbar. Die rechtliche Grundlage hierzu bildet die Richtlinie 2006/66EG.

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Bei vielen älteren Akkus kann es also in der Übergangsphase vorkommen, dass die aufgedruckte Kapazität auf dem alten Akku höher ist als die Kapazität bei dem von uns angebotenen neuen Akkus.

 

Mehr Kapazität möglich?

Grundsätzlich sollte man immer skeptisch sein, wenn die Kapazität wesentlich höher ausfällt als beim original Akku. Durch technische Weiterentwicklung sind mit der Zeit durchaus Kapazitätssteigerungen bei Akkus möglich. Diese liegen aber i.d.R. zwischen 10 bis maximal 30%. Wird also ein Akku angeboten, der plötzlich das doppelte an Kapazität hat ist dies eigentlich technisch nicht möglich. Es sei denn der Akku wird größer. Dies wird z.B. bei einigen Smartphone Akkus angeboten. Dort erhält man dann zu dem neuen Akku auch einen neuen Akkudeckel, der dann Platz für die größere Zelle bietet.

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Für alle, die z.B. die mAh in Wh umrechnen wollen hat unsere Technik hier die Formel hinterlegt.